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Fichtelberg

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Aktuelles

Stadtverwaltung



Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Emil-Riedel-Straße / An den Teichen“ (Entwurf Stand 12/2023)

Die Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen finden Sie im Auslegungszeitraum nachfolgend sowie über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung 

1. Bekanntmachung

2. Planzeichnung

3. Begründung

4. Anlage 1 zur Begründung - Steckbrief Nr. 13

5. Anlage 2 zur Begründung - Pläne zur Ertüchtigung Teichkette

6. Anlage 3 zur Begründung - wasserbaurechtliche Genehmigung

7. Anlage 4 zur Begründung - Artenschutzfachbeitrag

8. Anlage 5 zur Begründung - Ergänzung zum Artenschutzfachbeitrag

9. Umweltbericht

10. Umweltbezogene Stellungnahmen


Öffentliche Auslegung Bebauungsplan „Emil-Riedel-Straße/An den Teichen“


Die Sächsische Tierseuchenkasse informiert mit dem folgenden Dokument zur Meldepflicht von Tierhaltern.


Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse für das Jahr 2024


Die Sächsische Landesseniorenbeauftragte hat eine Online-Umfrage für alle ab 60 in Sachsen gestartet. Insbesondere soll es um folgende Fragen gehen:

Was ist für Sie wichtig?

Welche Wünsche haben Sie an die Landespolitik?

Wie möchten Sie in Sachsen alt werden?

Der Fragebogen kann digital über den QR-Code oder diesen Link ausgefüllt werden.


Befragung "Generationen 60+ in Sachsen"


Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kurort Oberwiesenthal,

an dieser Stelle möchte ich mich Ihnen, als Ihre zuständige Bürgerpolizistin vorstellen. Mein Name ist Annett Triems. Ich bin Polizeihauptmeisterin und arbeite im zum Polizeirevier Annaberg gehörenden Polizeistandort Oberwiesenthal. Zu meinen Betreuungsbereichen gehören die Stadt Kurort Oberwiesenthal und die Gemeinde Bärenstein.

Zu meinen Aufgaben als Bürgerpolizistin gehören insbesondere

  • regelmäßige Kontrollen im Betreuungsbereich,
  • die Verhinderung und Aufklärung von Straftaten
  • die Aufnahme von Anzeigen und Verkehrsunfällen
  • die Übermittlung von festgestellten Mängeln an
  • die zuständigen Stellen und Einrichtungen,
  • Prävention, sowie die
  • Kontaktaufnahme und -pflege mit Bürgern, Bürgergruppen, Vereinen, staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen. 

Ich bin also in allen Aspekten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Ihre Ansprechpartnerin im Betreuungsbereich.

Sie können mich von Montag bis Freitag, in der Zeit von 8 bis 14 Uhr, unter der Nummer 037348-9699-10 telefonisch erreichen. Da ich viel in meinen Betreuungsbereichen unterwegs bin, rufen Sie bitte in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 03733-88-0 direkt im Polizeirevier Annaberg an. Die Dienststelle ist ständig erreichbar.

Weiterführende Informationen zur Kontaktaufnahme oder zu Sprechzeiten finden Sie im Internet unter dem Link: https://www.polizei.sachsen.de/de/13124.htm. Dort wählen Sie auf der rechten Seite bitte noch den betreffenden Ort aus.

In Zukunft möchte ich Ihnen hier im Amtsblatt in loser Folge, wichtige Informationen mit polizeilich relevantem Bezug mitteilen.

Ich wünsche Ihnen ein glückliches und zufriedenes neues Jahr,  bleiben Sie gesund!

Ihre Bürgerpolizistin

Annett Triems

 


Vorstellung der Bürgerpolizistin PHMin Triems


Das Landratsamt Erzgebirgskreis informiert:

Führerscheine in Papierform von Inhabern der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970 werden zum 19.01.2024 ihre Gültigkeit verlieren.

Betroffene Führerscheininhaber müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis rechtzeitig einen Umtauschantrag stellen, um für die Zeit ab dem 19.01.2024 einen gültigen Kartenführerschein vorweisen zu können. Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen erst ab 2025 umtauschen.

Das Antragsformular und viele nützliche Informationen rund um den Führerscheinumtausch sind auf der Homepage des Erzgebirgskreises unter www.erzgebirgskreis.de (Fahrerlaubnisbehörde (Sachgebiet) – Erzgebirgskreis) nachzulesen. Weiterhin wird das Antragsformular während unserer Öffnungszeit auch in der Stadtverwaltung Kurort Oberwiesenthal vorgehalten..

Den ausgefüllten Antrag sowie ein biometrisches Passbild, eine Personalausweiskopie und eine Kopie des alten Papierführerscheins sind an das

 

Landratsamt Erzgebirgskreis,

Fahrerlaubnisbehörde,

Paulus-Jenisius-Straße 24,

09456 Annaberg-Buchholz

zu senden.

 

Der Antrag kann auch bei allen Dienstgebäuden des Landratsamtes Erzgebirgskreis in die dort befindlichen Briefkästen eingeworfen werden.

Das Landratsamt wird nach Erhalt und Prüfung des Antrages, bei der Bundesdruckerei einen Kartenführerschein herstellen lassen. Nach der Bestellung erhalten die Antragsteller eine Kostenforderung mit weiteren Instruktionen zum Erhalt des neuen Führerscheins.

Die anfallenden Kosten liegen zwischen 25,30 € und 30,40 €.

Zu beachten ist, dass persönliche Vorsprachen in Fahrerlaubnissachen derzeit nur mit vorheriger Terminvereinbarung am Standort Annaberg-Buchholz möglich sind und aus Gründen des Infektionsschutzes aktuell möglichst vermieden werden sollen. Nähere Angaben dazu finden Sie auf der Homepage des Erzgebirgskreises unter www.erzgebirgskreis.de.

 


FÜHRERSCHEINUMTAUSCH GEBURTSJAHRGÄNGE 1959 - 1964

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