Tagesordnung:
Bitte beachten Sie, dass gemäß der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten ist und dementsprechend nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen für Besucher zur Verfügung steht. Außerdem besteht die Verpflichtung, während der Sitzung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.