'Gemeinsam erreichen wir mehr!' lautet das Motto der diesjährigen Crowdfundingaktion für die Wiesenthaler Zwergenstadt im Oberwiesenthaler Familienzentrum. Für jeden gespendeten Euro wird durch die eins Energie Sachsen ein weiterer Euro gespendet. Das Crowdfundingprojekt läuft in der Zeit vom 08. Juni bis 10. Juli. Die Zielsumme, die erreicht werden soll beträgt 1.000 EUR. Weitere Informationen zum Crowdfunding finden SIe unter www.eins-crowd.de/zwerge2023.
Worum geht es in diesem Projekt?
Die Wiesenthaler Zwergenstadt startet vom 31.07. bis 04.08.2023 im Familienzentrum Oberwiesenthal. In dieser Zeit haben alle zwischen 6 und 12 Jahren die Wahl, bekannte und unbekannte Berufsbilder zu erproben, neue Berufe zu erfinden, eigene Ideen zu entwickeln und umzusetzen und ihre Stadt zu gestalten! Dabei haben die Kinder die Macht und auch die Verwaltung in der Hand. Im spielerischen Miteinander lernen sie die Funktionen einer Demokratie, indem sie das Gemeinwesen selbst gestalten. Es werden sogar Bürgermeister und Stadtrat gewählt.
Was passiert mit dem Geld bei Erfolg?
Mit dem Geld will das Familienzentrum die Wiesenthaler Zwergenstadt mit Leben erfüllen. Gebraucht werden Waren für das Zwergenkaufhaus und die Gärtnerei, Lebensmittel für die Zwergenküche, die Waffelbäckereiund das Kräuterstübel, Bastelmaterial für die Kreativ- und Holzwerkstatt. Außerdem gibt es noch Aktionen wie die Charlinies sowie den Kletterberg und eine Kinderdisco mit Luftballonparade.
Wer sich für sein Ja-Wort hoch hinaus traut, kann ab Januar 2024 in der Fichtelberg Schwebebahn den Bund fürs Leben schließen. Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der Bahn im Jahr 2024 führt das Standesamt Kurort Oberwiesenthal Trauungen in der Kabine der ältesten Seilschwebebahn Deutschlands durch. Genießen Sie während der Trauansprache den herrlichen Ausblick auf den Kurort Oberwiesenthal und geben Sie sich in der Bergstation Ihr Ja-Wort. So machen Sie Ihre standesamtliche Trauung zu einem unvergesslichen Erlebnis!
Folgende Termine sind für 2024 vorgesehen:
24. Januar
15. Juni
7. oder 14. September (die erste Anfrage entscheidet)
12. Dezember
Für nähere Informationen oder Anfragen kontaktieren Sie uns einfach unter:
standesamt@oberwiesenthal.de oder 037348 1550-15
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kurort Oberwiesenthal,
an dieser Stelle möchte ich mich Ihnen, als Ihre zuständige Bürgerpolizistin vorstellen. Mein Name ist Annett Triems. Ich bin Polizeihauptmeisterin und arbeite im zum Polizeirevier Annaberg gehörenden Polizeistandort Oberwiesenthal. Zu meinen Betreuungsbereichen gehören die Stadt Kurort Oberwiesenthal und die Gemeinde Bärenstein.
Zu meinen Aufgaben als Bürgerpolizistin gehören insbesondere
Ich bin also in allen Aspekten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Ihre Ansprechpartnerin im Betreuungsbereich.
Sie können mich von Montag bis Freitag, in der Zeit von 8 bis 14 Uhr, unter der Nummer 037348-9699-10 telefonisch erreichen. Da ich viel in meinen Betreuungsbereichen unterwegs bin, rufen Sie bitte in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 03733-88-0 direkt im Polizeirevier Annaberg an. Die Dienststelle ist ständig erreichbar.
Weiterführende Informationen zur Kontaktaufnahme oder zu Sprechzeiten finden Sie im Internet unter dem Link: https://www.polizei.sachsen.de/de/13124.htm. Dort wählen Sie auf der rechten Seite bitte noch den betreffenden Ort aus.
In Zukunft möchte ich Ihnen hier im Amtsblatt in loser Folge, wichtige Informationen mit polizeilich relevantem Bezug mitteilen.
Ich wünsche Ihnen ein glückliches und zufriedenes neues Jahr, bleiben Sie gesund!
Ihre Bürgerpolizistin
Annett Triems
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein / Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthal (Entwurf Stand 05/2022)
Die Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen finden Sie im Auslegungszeitraum nachfolgend sowie über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung (Startseite | Zentrales Landesportal Bauleitplanung Sachsen)
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Emil-Riedel-Straße / An den Teichen“ (Entwurf Stand 05/2022)
Die Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen finden Sie im Auslegungszeitraum nachfolgend sowie über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung (Startseite | Zentrales Landesportal Bauleitplanung Sachsen)
Das Landratsamt Erzgebirgskreis informiert:
Führerscheine in Papierform von Inhabern der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970 werden zum 19.01.2024 ihre Gültigkeit verlieren.
Betroffene Führerscheininhaber müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis rechtzeitig einen Umtauschantrag stellen, um für die Zeit ab dem 19.01.2024 einen gültigen Kartenführerschein vorweisen zu können. Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen erst ab 2025 umtauschen.
Das Antragsformular und viele nützliche Informationen rund um den Führerscheinumtausch sind auf der Homepage des Erzgebirgskreises unter www.erzgebirgskreis.de (Fahrerlaubnisbehörde (Sachgebiet) – Erzgebirgskreis) nachzulesen. Weiterhin wird das Antragsformular während unserer Öffnungszeit auch in der Stadtverwaltung Kurort Oberwiesenthal vorgehalten..
Den ausgefüllten Antrag sowie ein biometrisches Passbild, eine Personalausweiskopie und eine Kopie des alten Papierführerscheins sind an das
Landratsamt Erzgebirgskreis,
Fahrerlaubnisbehörde,
Paulus-Jenisius-Straße 24,
09456 Annaberg-Buchholz
zu senden.
Der Antrag kann auch bei allen Dienstgebäuden des Landratsamtes Erzgebirgskreis in die dort befindlichen Briefkästen eingeworfen werden.
Das Landratsamt wird nach Erhalt und Prüfung des Antrages, bei der Bundesdruckerei einen Kartenführerschein herstellen lassen. Nach der Bestellung erhalten die Antragsteller eine Kostenforderung mit weiteren Instruktionen zum Erhalt des neuen Führerscheins.
Die anfallenden Kosten liegen zwischen 25,30 € und 30,40 €.
Zu beachten ist, dass persönliche Vorsprachen in Fahrerlaubnissachen derzeit nur mit vorheriger Terminvereinbarung am Standort Annaberg-Buchholz möglich sind und aus Gründen des Infektionsschutzes aktuell möglichst vermieden werden sollen. Nähere Angaben dazu finden Sie auf der Homepage des Erzgebirgskreises unter www.erzgebirgskreis.de.