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Fichtelberg

GASTGEBER

Aktuelles

Stadtverwaltung



Wer sich für sein Ja-Wort hoch hinaus traut, kann ab Januar 2024 in der Fichtelberg Schwebebahn den Bund fürs Leben schließen. Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der Bahn im Jahr 2024 führt das Standesamt Kurort Oberwiesenthal Trauungen in der Kabine der ältesten Seilschwebebahn Deutschlands durch. Genießen Sie während der Trauansprache den herrlichen Ausblick auf den Kurort Oberwiesenthal und geben Sie sich in der Bergstation Ihr Ja-Wort. So machen Sie Ihre standesamtliche Trauung zu einem unvergesslichen Erlebnis!

Folgende Termine sind für 2024 vorgesehen:
24. Januar
15. Juni
7. oder 14. September (die erste Anfrage entscheidet)
12. Dezember

Für nähere Informationen oder Anfragen kontaktieren Sie uns einfach unter:
standesamt@oberwiesenthal.de oder 037348 1550-15
 


Heiraten in der ältesten Seilschwebebahn Deutschlands


Lieber Wiesenthaler,

Oberwiesenthal und die Fichtelbergregion sind ein beliebtes Urlaubs- und Ausflugsziel. Seit jeher empfangen wir hier viele Gäste, die sich bei uns erholen. Ihre Wünsche und Ansprüche ändern sich. Auch unsere Erwartungen als Einheimische dazu, wie der Tourismus in unserer Heimat gut funktionieren kann, unterliegen Veränderungen.

Deshalb hat der Tourismusverband Erzgebirge zusammen mit der Stadt Kurort Oberwiesenthal eine Studie zur Entwicklung des Tourismus in Oberwiesenthal und der Fichtelbergregion in Auftrag gegeben. Aktuell untersuchen die Firmen dwif-Consulting GmbH und absolutGPS den derzeitigen Stand des Tourismus in Oberwiesenthal und der Region. Im Rahmen dieser Untersuchung haben sich über 1.000 Teilnehmer an einer Umfrage beteiligt und in diesem Rahmen ihre Meinungen und ihr Stimmungsbild rund um die touristische Entwicklung übermittelt.

Aktuell läuft die umfangreiche Auswertung der Meinungsbefragung, als Grundlage des Startschusses zur Konsultations- und Konzeptionsphase, in der wir bis Sommer Gelegenheit haben, uns über die Entwicklung des Tourismus auszutauschen.

Um die Möglichkeit zur Beteiligung an diesem Prozess für die Tourismusbetriebe, aber insbesondere auch jeden Bürger unserer Stadt zu ermöglichen, möchten wir Sie herzlich zum:

B ü r g e r f o r u m
zur Erstellung des „Touristischen Gesamtkonzeptes Kurort Oberwiesenthal“
am Donnerstag, den 23.03.2023, um 19:00 Uhr
in das BEST WESTERN Ahorn Hotel Oberwiesenthal

einladen.

Ich würde mich über Ihre Teilnahme sehr freuen!

Jens Benedict
Bürgermeister


Einladung zum Bürgerforum zur Erstellung des „Touristischen Gesamtkonzeptes Kurort Oberwiesenthal“


Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kurort Oberwiesenthal,

an dieser Stelle möchte ich mich Ihnen, als Ihre zuständige Bürgerpolizistin vorstellen. Mein Name ist Annett Triems. Ich bin Polizeihauptmeisterin und arbeite im zum Polizeirevier Annaberg gehörenden Polizeistandort Oberwiesenthal. Zu meinen Betreuungsbereichen gehören die Stadt Kurort Oberwiesenthal und die Gemeinde Bärenstein.

Zu meinen Aufgaben als Bürgerpolizistin gehören insbesondere

  • regelmäßige Kontrollen im Betreuungsbereich,
  • die Verhinderung und Aufklärung von Straftaten
  • die Aufnahme von Anzeigen und Verkehrsunfällen
  • die Übermittlung von festgestellten Mängeln an
  • die zuständigen Stellen und Einrichtungen,
  • Prävention, sowie die
  • Kontaktaufnahme und -pflege mit Bürgern, Bürgergruppen, Vereinen, staatlichen, privaten und kirchlichen Einrichtungen. 

Ich bin also in allen Aspekten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Ihre Ansprechpartnerin im Betreuungsbereich.

Sie können mich von Montag bis Freitag, in der Zeit von 8 bis 14 Uhr, unter der Nummer 037348-9699-10 telefonisch erreichen. Da ich viel in meinen Betreuungsbereichen unterwegs bin, rufen Sie bitte in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 03733-88-0 direkt im Polizeirevier Annaberg an. Die Dienststelle ist ständig erreichbar.

Weiterführende Informationen zur Kontaktaufnahme oder zu Sprechzeiten finden Sie im Internet unter dem Link: https://www.polizei.sachsen.de/de/13124.htm. Dort wählen Sie auf der rechten Seite bitte noch den betreffenden Ort aus.

In Zukunft möchte ich Ihnen hier im Amtsblatt in loser Folge, wichtige Informationen mit polizeilich relevantem Bezug mitteilen.

Ich wünsche Ihnen ein glückliches und zufriedenes neues Jahr,  bleiben Sie gesund!

Ihre Bürgerpolizistin

Annett Triems

 


Vorstellung der Bürgerpolizistin PHMin Triems


Abfälle vermeiden schont Ressourcen und schützt Mensch sowie Umwelt. Es ist daher vorrangiges Ziel der Kreislaufwirtschaft. Abfallpolitisches Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Menschen und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Dabei sind das Wirtschaftswachstum und alle mit der Abfallerzeugung verbundenen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt möglichst zu entkoppeln.

Um den direkten Zusammenhang zwischen den Themen Ökologie sowie Konsumverhalten und die daraus entstehenden Auswirkungen besser sichtbar zu machen, ruft der Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen (ZAS) zum Ideenwettbewerb „Einfälle für Abfälle“ auf.

Projektvorschläge können von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Klassenstufen 5 bis 12 (sowie Förder- und Berufsschulen, -fachschulen, berufliche Gymnasien und Fachoberschulen) 

eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer/die Schule ihren Wohnsitz/Standort im Erzgebirgskreis haben/hat.

Mitmachen können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen und Klassen.

Eine Unterstützung durch Erwachsene sowie Kooperationen mit Unternehmen, Kommunen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens sind möglich. 

Der Einsendeschluss zum Ideenwettbewerb ist der 31. Januar 2023.

Weitere Informationen und das Anmeldeformular gibt es unter www.einfaelle-abfaelle.de.


Ideenwettbewerb "Einfälle für Abfälle" des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen


Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Sehmatal, der Verwaltungsgemeinschaft Bärenstein / Königswalde und der Stadt Kurort Oberwiesenthal (Entwurf Stand 05/2022)

Die Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen finden Sie im Auslegungszeitraum nachfolgend sowie über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung (Startseite | Zentrales Landesportal Bauleitplanung Sachsen)

Bekanntmachung

Planzeichnung

Begründung mit Umweltbericht

Anlage 1 zur Begründung

Umweltbezogene Stellungnahmen


Öffentliche Auslegung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans


Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Emil-Riedel-Straße / An den Teichen“ (Entwurf Stand 05/2022)

Die Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen finden Sie im Auslegungszeitraum nachfolgend sowie über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung (Startseite | Zentrales Landesportal Bauleitplanung Sachsen)

Bekanntmachung

Planzeichnung

Begründung

Anlage 1 zur Begründung

Anlage 2 zur Begründung

Anlage 3 zur Begründung

Umweltbericht

Umweltbezogene Stellungnahmen


Öffentliche Auslegung Bebauungsplan „Emil-Riedel-Straße/An den Teichen“


Das Landratsamt Erzgebirgskreis informiert:

Führerscheine in Papierform von Inhabern der Geburtsjahrgänge 1965 – 1970 werden zum 19.01.2024 ihre Gültigkeit verlieren.

Betroffene Führerscheininhaber müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis rechtzeitig einen Umtauschantrag stellen, um für die Zeit ab dem 19.01.2024 einen gültigen Kartenführerschein vorweisen zu können. Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Wer bereits im Besitz eines Kartenführerscheins ist, der zwischen 1999 und Anfang 2013 ausgestellt wurde, muss diesen erst ab 2025 umtauschen.

Das Antragsformular und viele nützliche Informationen rund um den Führerscheinumtausch sind auf der Homepage des Erzgebirgskreises unter www.erzgebirgskreis.de (Fahrerlaubnisbehörde (Sachgebiet) – Erzgebirgskreis) nachzulesen. Weiterhin wird das Antragsformular während unserer Öffnungszeit auch in der Stadtverwaltung Kurort Oberwiesenthal vorgehalten..

Den ausgefüllten Antrag sowie ein biometrisches Passbild, eine Personalausweiskopie und eine Kopie des alten Papierführerscheins sind an das

 

Landratsamt Erzgebirgskreis,

Fahrerlaubnisbehörde,

Paulus-Jenisius-Straße 24,

09456 Annaberg-Buchholz

zu senden.

 

Der Antrag kann auch bei allen Dienstgebäuden des Landratsamtes Erzgebirgskreis in die dort befindlichen Briefkästen eingeworfen werden.

Das Landratsamt wird nach Erhalt und Prüfung des Antrages, bei der Bundesdruckerei einen Kartenführerschein herstellen lassen. Nach der Bestellung erhalten die Antragsteller eine Kostenforderung mit weiteren Instruktionen zum Erhalt des neuen Führerscheins.

Die anfallenden Kosten liegen zwischen 25,30 € und 30,40 €.

Zu beachten ist, dass persönliche Vorsprachen in Fahrerlaubnissachen derzeit nur mit vorheriger Terminvereinbarung am Standort Annaberg-Buchholz möglich sind und aus Gründen des Infektionsschutzes aktuell möglichst vermieden werden sollen. Nähere Angaben dazu finden Sie auf der Homepage des Erzgebirgskreises unter www.erzgebirgskreis.de.

 


FÜHRERSCHEINUMTAUSCH GEBURTSJAHRGÄNGE 1959 - 1964

Kontaktbüro Wölfe in Sachsen

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